Wettringer SV 1977 e. V.
Verein: Wettringer SV 1977 e. V.
Ort: 91631 Wettringen
Version: 2.0 (Stand: April 2026)
Der Wettringer SV 1977 e. V. übernimmt Verantwortung für das Wohl aller Kinder und Jugendlichen im Verein.
Ziel dieses Kinder-/Jugendschutzkonzeptes ist es, sichere Rahmenbedingungen zu schaffen und eine Kultur der Aufmerksamkeit zu fördern.
Der Verein blickt auf über 45 Jahre Vereinsgeschichte zurück und ist ein fester Bestandteil des sportlichen und gesellschaftlichen Lebens in Wettringen.
Das Konzept orientiert sich an den Empfehlungen des organisierten Sports und dient als verbindlicher Leitfaden für Trainer, Betreuer, Vorstandsmitglieder und ehrenamtliche Helfer.
Der Wettringer SV 1977 e. V. ist ein moderner Mehrsparten-Sportverein mit rund 380 Mitgliedern in den Abteilungen Fußball, Gymnastik, Dart und Oldtimer.
Unter dem Leitmotiv "Sport. Gemeinschaft. Zukunft." steht der Verein für Fairness, Respekt und Verantwortung.
Kinder und Jugendliche sollen sich im Verein sicher fühlen, ohne Angst Sport treiben können und respektvoll behandelt werden.
Jede Form von Gewalt, Diskriminierung oder Grenzverletzung wird nicht toleriert.
Die Grundlage des Kinderschutzkonzeptes bilden unter anderem §72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen), das Jugendschutzgesetz, die Vereinssatzung sowie die Leitlinien des organisierten Sports zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Typische Situationen mit erhöhtem Risiko im Vereinsalltag sind insbesondere Trainingssituationen mit Körperkontakt, Einzeltraining, Umkleide- und Duschsituationen, Fahrten zu Auswärtsspielen, Trainingslager und Übernachtungen sowie die Kommunikation über Messenger oder soziale Medien.
Der Verein überprüft regelmäßig mögliche Risiken und entwickelt passende Schutzmaßnahmen.
Der Vorstand benennt eine verantwortliche Person für Kinderschutz.
Kinder-/Jugendschutzbeauftragter: Rudolf Musch, 91631 Wettringen, Zur Tauberquelle 3.
Zusätzlich gibt es eine unabhängige Vertrauensperson als Ansprechpartner für Kinder, Eltern und Vereinsmitglieder.
Der Verein setzt folgende Präventionsmaßnahmen um: Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für alle die, die regelmäßig mit Kindern und/oder Jugendlichen Tätigen (Sportangebote) ausüben. Zudem gelten klare Regeln für Training, Umkleiden und Fahrten.
Trainer und Betreuer verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang, zum Schutz der persönlichen Grenzen der Kinder und Jugendlichen, zum Verzicht auf körperliche oder verbale Gewalt, zur Ablehnung von Diskriminierung sowie zu einer transparenten Kommunikation mit Eltern.
Zur Prävention gelten insbesondere folgende Regeln: Einzeltraining nur nach Absprache mit Eltern, keine Einzelübernachtungen von Trainern und Spielern, körperlicher Kontakt nur wenn sportlich notwendig, keine privaten Geheimnisse zwischen Trainer und Spieler sowie Kommunikation über offizielle Kanäle des Vereins.
Der Verein organisiert regelmäßig Schulungen zum Thema Kinderschutz für Trainer, Betreuer, Jugendleiter und den Vorstand.
Inhalte sind unter anderem das Erkennen von Grenzverletzungen, angemessenes Verhalten sowie klare Handlungswege im Verdachtsfall.
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gelten folgende Schritte: Beobachtung dokumentieren, zuständige Ansprechpartner informieren, Situation bewerten, gegebenenfalls externe Fachstellen einschalten und den Schutz des betroffenen Kindes sicherstellen.
Das Kinderschutzkonzept wird offen kommuniziert.
Es wird auf der Vereinswebsite veröffentlicht, auf Elternabenden vorgestellt und im Vereinsheim ausgehängt.
Der Vorstand überprüft
mindestens alle zwei Jahre die Aktualität der Maßnahmen, den Schulungsstand der Trainer sowie Erfahrungen aus der Praxis und entwickelt das Konzept bei Bedarf weiter.
Der Kinder-/Jugendschutzbeauftragte prüft zusammen mit dem Vorstand Sport die erweiterten Führungszeugnisse, welche jede/r Trainer/in welche unter Punkt 6 – Präventionsmaßnahmen zugehörig sind
vorlegen müssen.
Wird dies verweigert, wird die Person aus dem Verein ausgeschlossen und nicht wieder aufgenommen.
Sollten bei der durchsicht Einträge im Führungszeugniss auftauchen, entscheidet der Kinder-/Jugendschutzbeauftragte zusammen mit der Vorstandschaft ob dies eine gefährdung für die Kinder und/oder
Jugendlichen darstellen könnte. Wenn ja, wird die Person auch in diesem Fall aus dem Verein ausgeschlossen und nicht wieder aufgenommen.
Personen, welche in eines dieser beiden Muster fallen werden auf der “Red-List” notiert, jedoch ohne angabe von Gründen, um diese Person zu “schützen”.
Die Wiedervorlage ist nach Verfall aus dem Führungszeugniss wieder möglich.